Organverfügung
Eine Organverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der du festlegst, ob du nach deinem Tod Organe oder Gewebe spenden möchtest oder nicht.
Was ist eine Organspende?
Die Organspende ist ein wichtiges Mittel, um das Leben von Menschen mit schweren Erkrankungen zu verlängern oder zu verbessern.
Durch Transplantationen von Herz, Lunge, Leber, Nieren und anderen Organen können schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen behoben werden. Allerdings gibt es weltweit einen großen Mangel an Spenderorganen, weshalb jede Organspende von großer Bedeutung ist.
Warum du eine Organverfügung brauchst
In Deutschland dürfen Organe nach dem Tod nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat, z.B. durch eine Organverfügung, einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Liegt keine Entscheidung vor, müssen die Angehörigen entscheiden, was zu Konflikten führen kann. Deshalb ist es wichtig, sich gut zu informieren und eine bewusste Entscheidung zu treffen.
Im Ausland gelten die dortigen Regelungen, weshalb es ratsam ist, sich vorab zu informieren. Eine Organverfügung stellt sicher, dass deine Wünsche umgesetzt werden, egal ob du spenden möchtest oder nicht.
Da es zu wenige Organspender gibt, warten viele Menschen lange auf ein passendes Organ. Organspenden können Leben retten und verbessern.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Organspende?
Es gibt kein Höchstalter und auch nur ein paar Erkrankungen, die eine Organspende nach dem Tod ausschließen.
Die zwei wirklich aller wichtigsten Voraussetzungen für eine Organspende sind:
- die Zustimmung in Form einer Organverfügung, Organspendeausweis oder im Rahmen einer Patientenverfügung
- der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen ("Hirntod") ist bei der verstorbenen Person festgestellt worden.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, prüfen Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall, ob der Gesundheitszustand eine Organspende zulässt.
Was bedeutet "Hirntod"?
Der Hirntod bedeutet, dass wichtige Hirnfunktionen irreversibel ausfallen, wodurch das Gehirn seine lebensnotwendigen Aufgaben wie Atmung und Herzsteuerung nicht mehr ausführt. Damit gilt der Mensch als verstorben.
Bei Hirntod kann das Herz-Kreislauf-System nur mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen aufrechterhalten werden, um die Organe für eine Transplantation weiter zu versorgen. Ohne diese Maßnahmen würde das Herz schnell aufhören zu schlagen, und die Organe könnten nicht mehr gespendet werden.
Der Hirntod ist rechtlich der Tod einer Person und Voraussetzung für eine ethisch und rechtlich zulässige Organspende.
Halte in deiner Organverfügung fest:
- ob du fremde Organe annehmen möchtest, sobald du darauf angewiesen bist.
- ob du deine Organe spenden möchtest, sobald du von zwei unabhängigen Ärzten (die später nicht an der Organentnahme beteiligt sind) für Hirntod erklärt wurdest.
- ob du nur einige Organe oder Teile deines Gewebes spenden möchtest.
- eine bevollmächtigte Person, die sich um deinen Willen kümmern kann, wenn du es nicht mehr kannst.
Eine Organverfügung muss immer mit Unterschrift vorliegen. Diese Unterschrift bieten wir digital an. Eine Beurkundung durch einen Notar ist nicht notwendig. Bitte bewahre das Original unterschrieben auf und wir raten dir weiterhin, der bevollmächtigten Person zu sagen, wo sich die Verfügung befindet.
Rechtssicherheit bei der HYLI-Organverfügung
Unsere Organverfügung haben wir gemeinsam mit dem Anwalt Lutz Arnold erstellt. Herr Arnold befasst sich seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge und Nachlass und ist auf diesem Gebiet ein absoluter Spezialist. Unsere HYLI-Organverfügung ist von seiner Kanzlei erstellt, geprüft und ohne Notar sofort wirksam.
HYLI Organspende und Patientenverfügung
Wie verhält sich eigentlich mit meiner Organspende, wenn ich in meiner Patientenverfügung angebe, dass ich keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünsche? Das erklärt uns unser Anwalt Lutz Arnold.
FAQ
Hier findest du die uns am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Organverfügung
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